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Ausbildungsbetrieb wechseln: Tipps und Ihre Rechte

Du bist nicht allein, wenn du über einen Wechsel deines Ausbildungsbetriebs nachdenkst. Etwa 15,8% aller Auszubildenden denken ebenfalls darüber nach.

Ein Wechsel ist kein Makel, sondern zeigt oft deinen Willen, deine Ausbildung unter besseren Bedingungen erfolgreich abzuschließen. In diesem Ratgeber erfährst du, welche rechtlichen Möglichkeiten du hast und wie du einen neuen Ausbildungsplatz findest.

Wir geben dir konkrete Tipps für Gespräche mit dem neuen Betrieb und zeigen dir, wie du deine bisherige Ausbildungszeit anerkennen lassen kannst.

Wichtige Erkenntnisse

  • Rechtliche Möglichkeiten für einen Ausbildungswechsel
  • Tipps für die Suche nach einem neuen Ausbildungsplatz
  • Gesprächsführung mit dem neuen Betrieb
  • Anerkennung der bisherigen Ausbildungszeit
  • Professionelle Gestaltung des Ausbildungswechsels

Gründe für einen Wechsel des Ausbildungsbetriebs

Wenn du feststellst, dass deine Ausbildung nicht den Erwartungen entspricht, könnte ein Wechsel des Ausbildungsbetriebs eine Lösung sein. Es gibt verschiedene Anzeichen, die darauf hindeuten, dass ein Wechsel ratsam ist.

Häufige Probleme im Ausbildungsverhältnis

Zu den häufigsten Problemen im Ausbildungsverhältnis zählen ein schlechtes Betriebsklima, Mobbing durch Kollegen oder Vorgesetzte und mangelnde fachliche Anleitung durch den Ausbilder. Viele Auszubildende leiden unter übermäßigen Überstunden, die ein effektives Lernen für die Berufsschule unmöglich machen.

Wann ein Wechsel sinnvoll sein kann

Ein Wechsel kann sinnvoll sein, wenn die Ausbildungsvergütung nicht oder unpünktlich gezahlt wird oder wenn der Ausbildungsberuf nicht den eigenen Vorstellungen entspricht. Auch bei Verstößen gegen Arbeitsschutzbestimmungen oder wenn die im Ausbildungsvertrag festgelegten Inhalte nicht vermittelt werden, solltest du über einen Wechsel nachdenken.

Vor der Entscheidung: Ist ein Ausbildungsbetrieb wechseln wirklich notwendig?

Es ist wichtig, vor einem Wechsel des Ausbildungsbetriebs alle Optionen sorgfältig abzuwägen. Die Entscheidung, den Ausbildungsbetrieb zu wechseln, sollte nicht überstürzt getroffen werden, da sie erhebliche Auswirkungen auf deine Ausbildung haben kann.

Bevor du kündigst, solltest du dir einige wichtige Fragen stellen: Bist du dir wirklich sicher, dass ein Betriebswechsel allein genügt und die Ausbildung auch wirklich zu dir passt? Hast du ein klärendes Gespräch mit deinem Ausbilder bzw. deiner Ausbilderin gesucht, mit deinen Eltern gesprochen oder deine Berufsschullehrer:innen oder eine andere Vertrauensperson für ein Beratungsgespräch kontaktiert?

Wichtige Fragen zur Selbstreflexion

Überlege dir, ob die Probleme in deinem aktuellen Ausbildungsbetrieb wirklich unlösbar sind oder nur eine vorübergehende Phase darstellen. Stelle dir wichtige Fragen: Ist das schlechte Betriebsklima dauerhaft oder nur temporär? Was kannst du selbst zur Verbesserung der Situation beitragen?

  • Reflektiere, ob die Arbeitszeiten in einem anderen Betrieb tatsächlich besser wären.
  • Überlege, ob ein Gespräch mit deinem Vorgesetzten eure Zusammenarbeit verbessern könnte.

Gespräche suchen und Alternativen prüfen

Suche das Gespräch mit deinem Ausbilder, der Berufsschule oder der zuständigen Kammer, bevor du vorschnell kündigst. Manchmal lassen sich Probleme durch offene Kommunikation lösen. Prüfe Alternativen wie einen Wechsel der Abteilung innerhalb des Unternehmens oder frage in größeren Betrieben nach, ob ein Wechsel zu einem anderen Ausbildungsberuf möglich ist.

Schritte vor dem WechselBeschreibung
SelbstreflexionÜberprüfe deine Gründe für den Wechsel und überlege, ob es alternative Lösungen gibt.
Gespräche führenSuche das Gespräch mit deinem Ausbilder, der Berufsschule oder der zuständigen Kammer.
Alternativen prüfenÜberlege, ob ein Wechsel der Abteilung oder des Ausbildungsberufs eine mögliche Alternative ist.

Die Suche nach einem neuen Ausbildungsplatz

Wenn Sie Ihren Ausbildungsbetrieb wechseln möchten, ist die Suche nach einem neuen Ausbildungsplatz der nächste Schritt. Es ist wichtig, dass Sie vor der Kündigung Ihres aktuellen Ausbildungsbetriebs einen neuen Ausbildungsplatz finden, der Ihre bisherige Ausbildung anerkennt.

Wo Sie nach offenen Stellen suchen können

Für die Suche nach einem neuen Ausbildungsplatz können Sie verschiedene Kanäle nutzen. Die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit, Online-Stellenbörsen und Stellenanzeigen in lokalen Zeitungen sind gute Anlaufstellen. Zudem sind offene Stellen oft an Ihrer Berufsschule ausgeschrieben. Sprechen Sie auch mit Ihren Berufsschulkollegen und Lehrern, da sie häufig von offenen Stellen in anderen Unternehmen wissen oder Kontakte vermitteln können.

Tipps für die Bewerbung als Wechsler

Bei der Bewerbung um einen neuen Ausbildungsplatz sollten Sie initiativ vorgehen, besonders wenn Sie mitten im Ausbildungsjahr wechseln. Informieren Sie sich über die Betriebe, die Sie interessieren, und bewerben Sie sich direkt. Die zuständige Kammer (IHK, Handwerkskammer etc.) kann Sie bei der Suche nach einem neuen Ausbildungsplatz unterstützen. Eine erfolgreiche Bewerbung kann Ihre Chancen auf einen neuen Ausbildungsbetrieb erheblich verbessern.

Das Vorstellungsgespräch beim neuen Betrieb meistern

Wenn du einen neuen Ausbildungsplatz gefunden hast, ist es wichtig, das Vorstellungsgespräch beim neuen Betrieb erfolgreich zu meistern. Hierbei solltest du besonders darauf achten, wie du deinen Wechselwunsch begründest.

Wie Sie Ihren Wechselwunsch positiv formulieren

Es ist entscheidend, dass du deinen Wechselwunsch positiv formulierst und negative Aussagen über deinen aktuellen Ausbildungsbetrieb vermeidest. Einige positive Formulierungen könnten sein: „Ich suche nach einem familiären Unternehmen, in dem ich mich wohlfühle“ oder „Ich sehe in Ihrem Unternehmen bessere Entwicklungschancen für meine Ausbildung.“

Worauf Sie beim Gespräch achten sollten

Beim Gespräch solltest du auch darauf achten, ob der neue Betrieb bereit ist, deine bisherige Ausbildungszeit anzuerkennen und ob die Ausbildungsbedingungen deinen Vorstellungen entsprechen. Stelle sicher, dass du deine bereits erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten in den Vordergrund stellst und biete gegebenenfalls einen Probearbeitstag an, um dein Können unter Beweis zu stellen.

  • Formuliere deinen Wechselwunsch konstruktiv und positiv.
  • Bereite dich auf die Frage nach dem Grund für deinen Wechsel vor.
  • Stelle deine erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten heraus.

Rechtliche Möglichkeiten zum Ausbildungsbetrieb wechseln

Ein Wechsel des Ausbildungsbetriebs kann herausfordernd sein, aber mit dem richtigen Wissen über die rechtlichen Möglichkeiten kannst du den Prozess erfolgreich meistern. Es ist entscheidend, die gesetzlichen Grundlagen und deine Rechte zu kennen, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.

Kündigung während der Probezeit

Während der Probezeit, die in der Regel die ersten 1-4 Monate umfasst, kannst du gemäß §22(1) des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und von dir handschriftlich unterschrieben werden.

Kündigung nach der Probezeit

Nach der Probezeit ist eine ordentliche Kündigung nur möglich, wenn du die Ausbildung komplett aufgeben oder einen anderen Beruf erlernen möchtest. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel vier Wochen. Eine fristlose Kündigung ist nur bei schwerwiegenden Gründen wie nicht gezahlter Ausbildungsvergütung oder Mobbing möglich.

Der Aufhebungsvertrag als Alternative

Ein Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Lösung, bei der beide Seiten der Beendigung des Ausbildungsverhältnisses zustimmen. Hier müssen keine Gründe angegeben und keine Fristen eingehalten werden.

Außerordentliche Kündigung: Wann ist sie möglich?

Eine außerordentliche Kündigung kann eine Lösung sein, wenn der Ausbildungsbetrieb gegen wichtige Bestimmungen verstößt. In Fällen von schwerwiegenden Verstößen gegen die Pflichten des Ausbildungsbetriebs kann eine fristlose Kündigung erfolgen.

Wichtige Kündigungsgründe nach dem Berufsbildungsgesetz

Das Berufsbildungsgesetz nennt bestimmte Gründe, die eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Dazu gehören unter anderem die nicht gezahlte oder verspätet gezahlte Ausbildungsvergütung, unbezahlte Überstunden und Verstöße gegen den Arbeits- und Gesundheitsschutz. Auch Mobbing, Diskriminierung und Beleidigungen am Arbeitsplatz sind wichtige Kündigungsgründe.

Formelle Anforderungen beachten

Bei einer außerordentlichen Kündigung musst du bestimmte formelle Anforderungen beachten. Der Kündigungsgrund muss klar benannt und nachgewiesen werden. Es ist ratsam, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, um die Kündigung rechtssicher zu erstellen. Unterstützung kannst du beispielsweise bei der zuständigen Kammer, der Gewerkschaft oder einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht finden.

Ihre Ansprüche beim Wechsel des Ausbildungsbetriebs

Wenn du deinen Ausbildungsbetrieb wechselst, ist es wichtig, deine Ansprüche zu kennen. Nach der Beendigung des Ausbildungsverhältnisses hast du verschiedene Rechte, die du geltend machen kannst.

Arbeitszeugnis und Arbeitspapiere

Du hast ein Recht auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, das deine Tätigkeiten und Leistungen während der Ausbildung fair bewertet. Bestehe darauf, dass es dir zeitnah ausgestellt wird. Zudem muss dir der Ausbildungsbetrieb alle Arbeitspapiere wie Lohnsteuerkarte, Sozialversicherungsnachweis und Kindergeldbescheinigung aushändigen.

Gehalt, Überstunden und Urlaubsansprüche

Dein Gehalt muss bis zum letzten Tag des Ausbildungsverhältnisses gezahlt werden, einschließlich der Vergütung für geleistete Überstunden. Nicht genommene Urlaubstage müssen entweder gewährt oder finanziell abgegolten werden. Berechne deinen Anspruch genau und fordere ihn im Fall einer Verweigerung rechtlich ein.

Damit sichergestellt ist, dass du alle deine Ansprüche erhältst, solltest du dich über deine Rechte beim Wechsel des Ausbildungsbetriebs informieren.

Die Anerkennung der bisherigen Ausbildungszeit

Wenn du deinen Ausbildungsbetrieb wechselst, ist es entscheidend, dass der neue Betrieb deine bisherige Ausbildungszeit anerkennt, damit du deine Ausbildung nicht unnötig verlängern musst.

Bevor du den Wechsel vollziehst, solltest du sicherstellen, dass der neue Betrieb deine bisherige Ausbildungszeit vollständig anerkennt. Hier sind einige wichtige Punkte, die du beachten solltest:

  • Grundsätzlich muss der neue Ausbildungsbetrieb deine bisherige Ausbildungszeit anrechnen, wenn du im gleichen Ausbildungsberuf bleibst.
  • Besonders wichtig ist die Anerkennung, wenn du bereits im zweiten oder dritten Lehrjahr bist – achte darauf, dass dies schriftlich im neuen Ausbildungsvertrag festgehalten wird.
  • Im neuen Betrieb beginnt in der Regel eine neue Probezeit von ein bis vier Monaten, unabhängig davon, wie lange du bereits in Ausbildung warst.

Was der neue Betrieb anerkennen muss

Der neue Betrieb muss deine bisherige Ausbildungszeit anerkennen, wenn du den gleichen Beruf erlernst. Dies ist besonders wichtig, um deine Ausbildung nicht zu verlängern.

Neue Probezeit im neuen Betrieb

Im neuen Betrieb beginnt eine neue Probezeit, die beiden Seiten zum Kennenlernen dient. Diese Probezeit bietet dir die Chance, zu prüfen, ob der neue Betrieb tatsächlich besser zu dir passt.

Praktische Schritte nach dem Wechsel

Nach dem Wechsel des Ausbildungsbetriebs stehen einige praktische Schritte an, die du nicht vergessen solltest. Es ist wichtig, dass du sowohl deine Berufsschule als auch deine Krankenkasse über den Wechsel informierst.

Berufsschule und Krankenkasse informieren

Informiere umgehend deine Berufsschule über den Wechsel deines Ausbildungsbetriebs, damit deine Anwesenheit und Leistungen korrekt dokumentiert werden können. In der Regel kannst du in derselben Berufsschulklasse bleiben. Melde den Wechsel auch deiner Krankenkasse, da dein neuer Betrieb nun für die Beitragszahlungen verantwortlich ist.

Eintragung des neuen Ausbildungsvertrags

Der neue Ausbildungsvertrag muss bei der zuständigen Kammer (IHK, Handwerkskammer etc.) eingetragen werden. Meist übernimmt dies der neue Ausbildungsbetrieb. Bewahre alle Unterlagen vom Ende des alten und Beginn des neuen Ausbildungsverhältnisses sorgfältig auf.

Schritte nach dem WechselVerantwortlichBemerkung
Informierung der BerufsschuleAuszubildenderFür korrekte Dokumentation
Informierung der KrankenkasseAuszubildenderFür korrekte Beitragszahlung
Eintragung des neuen AusbildungsvertragsNeuer AusbildungsbetriebBei zuständiger Kammer

Fazit: Ein Ausbildungswechsel ist kein Makel

Der Wechsel des Ausbildungsbetriebs kann eine positive Wendung in Ihrer Ausbildung bedeuten. Es zeigt, dass Sie entschlossen sind, Ihre Ausbildung unter besseren Bedingungen erfolgreich abzuschließen.

Ein Ausbildungswechsel bietet Ihnen die Chance, in einem neuen Betrieb durchzustarten und Ihre Fähigkeiten weiterzuentwickeln. Viele Unternehmen schätzen Bewerber, die bereits Erfahrungen in anderen Betrieben gesammelt haben, besonders wenn Sie schon im zweiten oder dritten Lehrjahr sind.

Wenn Sie Ihren Ausbildungsplatz wechseln, übernehmen Sie aktiv Verantwortung für Ihre berufliche Zukunft. Es ist wichtig, dass Sie einen neuen Ausbildungsplatz finden, der besser zu Ihnen passt und Ihnen mehr Möglichkeiten zur fachlichen Entwicklung bietet.

Am Ende zählt, dass Sie Ihre Ausbildung erfolgreich abschließen. Ein Ausbildungswechsel ist kein Makel in Ihrem Lebenslauf, sondern zeigt Ihren Willen, unter besseren Bedingungen zu lernen.

FAQ

Was sind die häufigsten Gründe für einen Wechsel des Ausbildungsbetriebs?

Häufige Probleme im Ausbildungsverhältnis, wie Mobbing oder unzureichende Ausbildung, können einen Wechsel notwendig machen. Auch ein schlechtes Verhältnis zum Ausbilder oder unpassende Arbeitsbedingungen können Gründe sein.

Wie finde ich einen neuen Ausbildungsplatz?

Sie können auf Jobbörsen, bei der Bundesagentur für Arbeit oder auf den Webseiten von Unternehmen nach offenen Ausbildungsstellen suchen. Es lohnt sich auch, Netzwerke zu nutzen und Kontakte zu knüpfen.

Was sollte ich beim Vorstellungsgespräch für einen neuen Ausbildungsplatz beachten?

Seien Sie ehrlich über Ihre Gründe für den Wechsel und betonen Sie Ihre Stärken und Motivationen. Achten Sie auf Ihre Körpersprache und zeigen Sie Interesse an dem Unternehmen und der Ausbildung.

Kann ich meine Ausbildung während der Probezeit kündigen?

Ja, während der Probezeit können Sie Ihre Ausbildung ohne Angabe von Gründen kündigen. Danach gelten bestimmte Kündigungsgründe und -fristen.

Was passiert mit meiner bisherigen Ausbildungszeit, wenn ich den Ausbildungsbetrieb wechsele?

Der neue Betrieb muss Ihre bisherige Ausbildungszeit anerkennen, sofern der Ausbildungsberuf gleich ist. Es kann jedoch eine neue Probezeit geben.

Welche Ansprüche habe ich beim Wechsel des Ausbildungsbetriebs?

Sie haben Anspruch auf ein Arbeitszeugnis und Ihre Arbeitspapiere. Zudem sollten Ihre bisherigen Ansprüche auf Gehalt, Überstunden und Urlaub berücksichtigt werden.

Muss ich meine Berufsschule und Krankenkasse über den Wechsel informieren?

Ja, es ist wichtig, dass Sie Ihre Berufsschule und Krankenkasse über den Wechsel informieren, um sicherzustellen, dass alle relevanten Informationen aktualisiert werden.

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